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Onlineshop EVEON Containers B.V. März 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN WEBSHOP DES EVEON-KONZERNS (www.eveoncontainers.com) von März 2022.
Artikel 1 - Wann gelten diese Geschäftsbedingungen?
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind auf sämtliche Angebote, Vereinbarungen, Bestellungen, Rechtsgeschäfte und tatsächlichen Handlungen anwendbar, die von einer juristischen Person innerhalb des EVEON-Konzerns („EVEON“) bezüglich des Kaufs eines oder mehrere Container(s) durch einen Käufer („Käufer“) getätigt werden, sofern diese keinem zwingenden Recht unterliegen. Diese AGB finden auf Rechtsbeziehungen zwischen EVEON und dem Käufer auch nach Beendigung dieses Vertrags Anwendung.
1.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder sonst wie nicht durchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB uneingeschränkt in Kraft. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
1.3. Beim „Käufer“ handelt es sich um jegliche (juristische) Person, die mit EVEON ein Vertragsverhältnis eingeht. Der Begriff „Container“ umfasst sämtliche Containerarten, die bei EVEON erhältlich sind.
1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich zurückgewiesen und finden keine Anwendung.
1.5. Die englische Fassung dieser AGB ist jederzeit maßgeblich.
Artikel 2 - Containerarten
2.1. EVEON verkauft gebrauchte Container. Da der bzw. die Container gebraucht sind, ist der Käufer nicht der Erstbesitzer bzw. -gebraucher des Verkaufsgegenstands. Gebrauchte Container wurden über einen längeren Zeitraum mehrfach für den Frachttransport auf dem Seeweg verwendet und können daher Rost- und andere Gebrauchsspuren oder -schäden sowie Reparatur- und Instandsetzungsspuren aufweisen. Der Käufer akzeptiert den bzw. die Container in diesem Zustand. Selbstverständlich sorgt EVEON immer dafür, dass gebrauchte Container, soweit erforderlich, gemäß dem geltenden Standard repariert werden und dass die Container frachttauglich sind.
2.2. Die angezeigten bzw. aufgeführten Modelle dienen lediglich der Veranschaulichung. Abweichungen, etwa bei der Farbangabe sowie bei Abmessungen und Gewicht, sind möglich. Diese Abweichungen stellen deshalb keinen Grund für einen Vertragsbruch aufgrund der Nicht-Übereinstimmung des bzw. der Container(s) dar. EVEON leistet ausschließlich die in Artikel 6 und 7 dieser AGB genannten Garantien.
Artikel 3 - Wie funktioniert der Bestellprozess?
3.1. Der Bestellprozess funktioniert folgendermaßen:
· Der Käufer wählt einen oder mehrere Container aus.
· Der Käufer entscheidet sich für die gewünschte Liefermethode: Abholung oder Lieferung.
· Es wird der dieser Auswahl entsprechende Preis angezeigt.
· Der Käufer erklärt sich mit diesen AGB einverstanden.
· Der Käufer wählt eine der verfügbaren Zahlungsmethoden und bezahlt.
· Nach erfolgter Bezahlung erhält der Käufer eine Bestellbestätigung per E-Mail und innerhalb von 24 Stunden eine Rechnung mit ausführlicher MwSt.-Angabe.
3.2. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Bereitstellung der korrekten Informationen während des Bestellprozesses. Mögliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit unkorrekten Informationen (beispielsweise eine andere als beim Bezahlvorgang angegebene Lieferadresse) gehen zulasten des Käufers. EVEON übernimmt keine Haftung für jeglichen Schaden infolge der vom Käufer angegebenen unkorrekten Informationen.
3.3. Nach Abschluss der Bestellung in unserem Webshop durch die Zahlung des Kaufpreises des bzw. der Container(s) und jeglicher Zusatzkosten läuft das Lieferverfahren automatisiert ab. Das bedeutet, dass die Bestellung nun nicht mehr storniert werden kann. Sollte der Käufer die Bestellung stornieren wollen, hat er sich an den Kundendienst von EVEON zu wenden, um die Optionen zu besprechen.
Artikel 4 - Zahlungsbedingungen
4.1. Die auf der Website angezeigten Preise verstehen sich in Euro und werden stets exklusive Mehrwertsteuer (sofern zutreffend) angegeben. Die entsprechenden Mehrwertsteuerbeträge werden während des Checkouts vor dem Bezahlvorgang angezeigt.
4.2. Sollte der Käufer sich bei der Liefermethode für die Option „Lieferung” entscheiden, werden die dazugehörigen Lieferkosten exklusive Mehrwertsteuer (sofern zutreffend) aufgeführt. Die Lieferkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
4.3. Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung bei EVEON. Die Zahlung hat unmittelbar nach der Bestellung zur erfolgen. Sollte sich nach erfolgter Lieferung herausstellen, dass die Zahlung nicht bei EVEON eingegangen ist (beispielsweise aufgrund einer stornierten Zahlung oder einer Rücklastschrift), findet Artikel 11 Anwendung.
Artikel 5 - Wie erfolgt die Lieferung und zu welchem Zeitpunkt geht die Gefahr für den bzw. die Container auf den Käufer über?
5.1. Es stehen bei der Lieferung stets zwei Liefermethoden zur Auswahl:
a) Abholung des bzw. der Container(s) durch den Käufer im Containerdepot. Die Abholung erfolgt zum zwischen EVEON und dem Käufer vereinbarten Zeitpunkt mindestens eine Stunde nach Bezahlung gemäß Artikel 3.
b) Lieferung an den Käufer durch einen von EVEON mit dem Containertransport beauftragten Dritten. Der Käufer kann im Webshop einen bevorzugten Liefertermin angeben. EVEON und der von EVEON beauftragte Dritte bemühen sich darum, den bevorzugten Liefertermin einzuhalten.
5.2. Die Gefahr für den bzw. die Container geht auf den Käufer über:
a) Bei Lieferung ab Lager bei EVEON: beim Laden des bzw. der Container(s) auf das Transportmittel des Käufers am Containerdepot.
b) Bei Lieferung an die Adresse des Käufers: sobald das Transportunternehmen den bzw. die Container am vom Käufer gewählten Ort ablädt.
5.3. EVEON bemüht sich darum, die Lieferfrist möglichst einzuhalten. Dies ist eine Mittelverpflichtung. Durch die Überschreitung der Lieferfrist gerät EVEON nicht in Verzug, sodass dem Käufer hieraus kein Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung erwächst. EVEON ist an keinerlei Lieferfristen gehalten, die aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs nicht eingehalten werden können oder durch von EVEON mit dem Transport beauftragte Dritte oder Dritte in der Lieferkette von EVEON verursacht werden. EVEON übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden infolge einer Lieferverzögerung oder nicht erfolgten Lieferung des bzw. der Container(s). Sollte die Lieferung nicht innerhalb des vom Käufer bevorzugten Zeitfensters möglich sein, setzt EVEON den Käufer diesbezüglich in Kenntnis.
5.4. Sollte die Durchführung einer Lieferung seitens EVEON aus jeglichem Grund ganz oder teilweise ver- oder behindert sein, hat EVEON das Recht den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne jegliche Haftung auf sich zu nehmen. Der Käufer verzichtet auf jeglichen Rechtsanspruch aufgrund der Lieferverzögerung, nicht erfolgten Lieferung oder Vertragsauflösung.
5.5. Der Käufer hat sich zu vergewissern, dass die Lieferanforderungen von EVEON („Lieferanforderungen“) erfüllt wurden, und alles Notwendige zu veranlassen, um sicherzustellen, dass eine Person vor Ort ist, um die Lieferung der Container entgegenzunehmen. Die Lieferanforderungen sind ein integraler Bestandteil dieser AGB. Sie finden die Lieferanforderungen auf der Website von EVEON unter diesem Link. Auf Wunsch wird dem Käufer von EVEON eine Kopie der Lieferanforderungen zugesandt.
5.6. Sollte der Käufer den bzw. die zu liefernden Container nicht akzeptieren, die von EVEON übermittelten Lieferbedingungen nicht erfüllen oder den bzw. die Container nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß annehmen, gilt der Käufer ohne die Notwendigkeit einer Inverzugsetzung als in Verzug und EVEON hat das Recht, den gesamten Rechnungsbetrag für den bzw. die Container zu verlangen. EVEON hat ferner das Recht, unbeschadet seiner sonstigen Rechte den bzw. die zu liefernden Container (unbeaufsichtigt) auf dem Gelände des Käufers abzustellen, den bzw. die Container zurückzunehmen und/oder den bzw. die Container auf Gefahr des Käufers zu lagern. Sämtliche dadurch anfallenden Kosten gehen zulasten des Käufers.
5.7. Sollte die in Artikel 5.5 und/oder Artikel 5.6 beschriebene Situation eintreffen und der Käufer den bzw. die Container trotz einer angemessenen Fristsetzung seitens EVEON nicht rechtzeitig und/oder ordnungsgemäß annehmen, hat EVEON seine Pflichten gegenüber dem Käufer nicht mehr zu erfüllen.
Artikel 6 - Qualitätsgarantie
6.1. EVEON garantiert, dass seine Container zum Zeitpunkt der Lieferung wind- und wasserdicht sind. Die Garantie erstreckt sich auf erhebliche Mängel, strukturelle Deformierungen, Löcher oder beschädigte Siegel (ausgenommen Mängel im Sinne von Artikel 6.2), sofern diese die Wind- und Wasserfestigkeit des Containers direkt beeinträchtigen. Der Käufer kann diese Garantie nur in Anspruch nehmen, sofern die in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen erfüllt sind.
6.2. Sollte der Käufer die in Artikel 6.1 genannte Garantie in Anspruch nehmen, bietet EVEON dem Käufer entweder die Erstattung der Reparaturkosten oder den vollständigen Austausch des bzw. der Container(s) an. Bevor der Käufer das Recht auf jegliche Form der Erstattung erhält, besprechen EVEON und der Käufer, ob eine Erstattung der Reparaturkosten bzw. der Austausch des bzw. der Container(s) in Frage kommt.
6.3. Kosmetische Mängel wie Beulen, Dellen, Schrammen und Rost sind gewöhnliche Unvollkommenheiten eines gebrauchten Containers, der viele Jahre als Seecontainer im Einsatz war. Auf diese geringeren Unvollkommenheiten, die die Wind- und Wasserfestigkeit des Containers nicht beeinflussen, findet die in Artikel 6.1 genannte Garantie keine Anwendung.
6.4. Zum Zeitpunkt der Ablieferung des bzw. der Container hat der Käufer den bzw. die Container zu inspizieren und eine Konformitätsprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die beste Vorgehensweise bei der Inspektion des bzw. der Container(s) wird in den Lieferanforderungen beschrieben. Der Käufer hat EVEON über alles, was die Wind- und Wasserfestigkeit des bzw. der Container unmittelbar beeinträchtigt, innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Tut der Käufer dies nicht, gilt bzw. gelten der bzw. die Container nach fünf Werktagen als mängelfrei akzeptiert. Sobald der bzw. die Container als akzeptiert gilt bzw. gelten, kann der Käufer die in Artikel 6.1 genannte Garantie nicht mehr in Anspruch nehmen.
6.5. Sollte ein Container im Rahmen der Garantie nach Artikel 6.1 zurückgegeben werden, übernimmt EVEON erforderlichenfalls den Transport des Containers vom Gelände des Käufers bis zum Containerdepot. Die Kosten für den Rücktransport unter der Garantie kraft Artikel 6.1 nach Inkenntnissetzung innerhalb von fünf Werktagen gehen zulasten von EVEON.
Artikel 7 - 30 Tage Geld-zurück-Garantie
7.1. Sollte der Käufer aus jeglichem Grund nicht mit dem bzw. den Containern zufrieden sein, bietet EVEON eine Geld-zurück-Garantie. Der Käufer hat das Recht, den Kaufvertrag für den oder die Container innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Ablieferung des Containers auf dem Geländes des Käufers oder ab dem Tag der Abholung des Containers durch den Käufer auf dem Gelände von EVEON ohne Angabe von Gründen aufzulösen.
7.2. Sollte der Käufer sich innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung bzw. Abholung im Sinne von Artikel 7.1 zur Vertragsauflösung entscheiden, organisiert EVEON den Rücktransport des bzw. der Container(s) zum Gelände von EVEON. Die Kosten für den Rücktransport unter der Garantie kraft Artikel 7.1 innerhalb von 30 Werktagen gehen zulasten des Käufers.
7.3. Innerhalb von 30 Tagen nach der Bestätigung seitens EVEON, dass der bzw. die Container im gleichen Zustand im Lager von EVEON eingetroffen ist bzw. sind, wie der Käufer den bzw. die Container von EVEON gekauft hatte, erstattet EVEON den Kaufpreis des bzw. der Container(s) mittels Überweisung auf das Bankkonto, von dem aus der Kaufpreis bezahlt wurde.
7.4. Die Gefahr jeglicher Beschädigung oder Wertminderung des bzw. der unter der Garantie im Sinne von Artikel 7.1 zurückgegebenen Container(s) trägt der Käufer, bis EVEON den bzw. die zurückgegebenen Container schriftlich annimmt. EVEON hat das Recht, die Wertminderung oder Reparaturkosten des bzw. der Container(s) unter der Garantie im Sinne von Artikel 7.1 vom zurückzuerstattenden Kaufpreis des bzw. der Container(s) abzuziehen. EVEON kann die Annahme jeglicher Rücksendung an Bedingungen knüpfen.
Artikel 8 - Rücksendungen
8.1. Sowohl unter der Garantie kraft Artikel 6.1 als auch unter der Garantie kraft Artikel 7.1 ist die Rücksendung eines oder mehrerer gekauften bzw. gekaufter Container(s) ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit EVEON und der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens EVEON möglich. Sollte eine Rücksendung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung seitens EVEON erfolgen, gehen sowohl der Versand als auch die Lagerung des bzw. der Container(s) bei der Ankunft bei EVEON auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
8.2. Im Falle der Rücksendung des bzw. der Container(s) an EVEON hat der Käufer den bzw. die Container im gleichen Zustand zurückzusenden, in dem er bzw. sie dem Käufer geliefert und von ihm akzeptiert wurde(n).
8.3. Der Käufer kann einen oder mehrere Container ausschließlich im Rahmen eines Garantieanspruchs nach Artikel 6 und 7 dieser AGB zurückzusenden.
Artikel 9 - Haftung von EVEON
9.1. EVEON übernimmt ausdrücklich keine Haftung für jegliche(n) spezifische(n) Qualität, Funktion, Zweck, Anwendung oder (besondere) Verwendung des bzw. der Container(s).
9.2. Die Garantien finden in den folgenden Fällen keine Anwendung und EVEON übernimmt keinerlei Haftung für:
a) Mängel oder Fehler, die im Handel als zulässig angesehen werden, und technisch unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich der Qualität, Farbe, Abmessungen und/oder Gewicht.
b) Einzelteile oder Installationen, die zu dem bzw. den Container(n) gehören.
9.3. Jegliche Haftung seitens EVEON gegenüber dem Käufer beschränkt sich auf direkte Schäden an dem bzw. den Containern selbst. EVEON hat im Haftungsfall nach eigenem Ermessen die Wahl aus dem Austausch oder der Reparatur der möglicherweise defekten Container oder der Rückerstattung des betreffenden Kaufpreises oder eines Teils davon.
9.4. Die Haftungshöchstgrenze von EVEON entspricht jederzeit der maximalen Versicherungsleistung, die von EVEONs Versicherung gezahlt wird, und beschränkt sich, sofern der Schaden von der Versicherung nicht gedeckt wird, auf den vereinbarten Kaufpreis mit einem Höchstbetrag von 100.000,00 Euro.
9.5. EVEON haftet gegenüber dem Käufer nicht für jegliche(n) Schaden, Verletzung oder jegliche Form der Fahrlässigkeit seitens eines von EVEON oder dem Käufer beschäftigten oder beauftragten Dritten. Dies umfasst - ist aber nicht beschränkt auf - jegliche(n) Schaden, Verletzung oder jegliche Form der Fahrlässigkeit seitens von EVEON für den Transport des bzw. der Container(s) hinzugezogenen Dritten.
9.6. Sollte EVEON infolge einer vertraglichen Bestimmung hinsichtlich des Warentransports auf dem Land- oder Seeweg dazu verpflichtet sein, Schäden vollständig oder teilweise zu erstatten, basiert der Schadenersatzanspruch auf dem geschätzten wirtschaftlichen Wert des bzw. der Container(s) am Ort und zum Zeitpunkt der Lieferung.
9.7. Der Käufer hat nicht das Recht, jegliche Forderungen von EVEON geschuldeten Beträgen abzuziehen.
9.8. Jeglicher Anspruch gegenüber EVEON, sowohl kraft eines Kaufvertrags zwischen EVEON und dem Käufer als auch außervertragliche Ansprüche, darunter - jedoch nicht beschränkt auf - Ansprüche hinsichtlich der Konformität des bzw. der Container(s), erlöschen zwölf Monate nach dem Tag, an dem der Käufer eine Bestellung kraft Artikel 3.1 aufgegeben hat.
9.9. EVEON übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, darunter Folgeschäden, Gewinneinbußen, Beschädigung oder Verlust der Ladung, entgangene Einsparungen oder Schäden durch Betriebsausfälle.
9.10. Der Käufer hält EVEON hinsichtlich jeglicher Haftungsansprüche Dritter bezüglich des Vertrags oder seiner Erfüllung sowie bezüglich des Gebrauchs und des Gebrauchszwecks des bzw. der Container(s) unabhängig von der Art und Weise und dem Verursacher schadlos, darunter Haftungsansprüche bezüglich des Transports des bzw. der Container(s) und seines/ihres Inhalts im öffentlichen Straßenverkehr, auf dem Wasser und dem Seeweg. ** Artikel 10 - Was geschieht im Falle höherer Gewalt?**
10.1. Sollte EVEON durch höhere Gewalt an der Ausführung des Vertrages gehindert werden oder aber durch höhere Gewalt eine Verteuerung eintreten, ist EVEON dazu berechtigt, den Vertrag für die Dauer des Zustands der höheren Gewalt auszusetzen oder aber ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass EVEON Schadenersatz zu leisten hat.
10.2. Unter „höherer Gewalt” ist jeglicher (vorhersehbarer und unvorhersehbarer) Umstand zu verstehen, durch den die Erfüllung des Vertrags seitens EVEON billigerweise nicht mehr erwartet werden kann. Zu derartigen Umständen zählen Streiks, übermäßige krankheitsbedingte Personalausfälle, Pandemien und Epidemien, Produktionsstörungen, Transportschwierigkeiten, Brände und andere Betriebsstörungen, Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitverbote, verzögerte oder schadhafte Lieferungen durch Zulieferer und Spediteure sowie weitere Ereignisse, die sich dem Einflussbereich von EVEON entziehen, darunter Überschwemmungen, Stürme, Natur- und/oder Nuklearkatastrophen, Krieg und/oder Kriegsgefahr, jedoch auch sich verändernde Rechtsvorschriften bzw. behördliche Maßnahmen.
Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt
11.1. EVEON bleibt Eigentümer aller von EVEON verkauften Container, bis seitens des Käufers die entsprechende Gegenleistung und seitens EVEON für die vertragsgemäß gelieferten oder zu liefernden Container bzw. für die im Rahmen eines solchen Vertrages (oder darüber hinaus) zu Ihren Gunsten geleisteten oder zu leistenden Arbeiten/Dienste sowie die Erfüllung von Forderungen aufgrund der Nichterfüllung dieses Vertrages erfolgt sind.
11.2. Der Käufer ist vor der vollständigen Zahlung nicht dazu berechtigt, an dem/den Container(n) ganz oder teilweise jegliche Rechte auf sich zu übertragen oder diese(n) mit (beschränkten) Rechten zu belasten.
11.3. Der Käufer hat den bzw. die gelieferten Container unter Eigentumsvorbehalt mit der nötigen Sorgfalt und als Eigentum von EVEON gekennzeichnet zu lagern.
11.4. Sollte der Käufer hinsichtlich der in Artikel 11.1 beschriebenen Leistungen in Verzug sein, insbesondere - jedoch nicht beschränkt auf - im Falle einer Rücklastschrift einer Zahlung durch den Käufer oder der Beauftragung einer Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung, hat EVEON das Recht, den bzw. die Container, der bzw. die sich noch im Eigentum von EVEON befindet bzw. befinden, auf Kosten des Käufers zurückzuholen. Zu diesem Zweck garantiert der Käufer EVEON hiermit das unwiderrufliche Recht, das vom bzw. für den Käufer genutzte Gelände zu betreten.
11.5. Der Käufer hat nicht das Recht, sich auf einen Eigentumsvorbehalt hinsichtlich jeglicher vom Käufer kraft dieser AGB oder des Kaufvertrags zwischen EVEON und dem Käufer getragener Kosten zu berufen oder diese Kosten gegen jeglichen vom Käufer geschuldeten Betrag aufzurechnen.
Artikel 12 - Steuern und sonstige Abgaben
12.1. Der Käufer persönlich hat die Verantwortung und die Pflicht, die zuständigen Behörden erforderlichenfalls in Kenntnis zu setzen, gegebenenfalls erforderliche Erklärungen einzureichen und den bzw. die Container - sofern notwendig - ein- und auszuklarieren bzw. ein- und ausklarieren zu lassen.
12.2. Sämtliche mit dem Kauf, dem Transport und dem Ein- und Ausklarieren der Container einhergehenden Steuern, Abgaben, Gebühren, (Klarierungs-)Kosten, Bußgelder und damit zusammenhängende (administrative) Kosten gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Sollte dies nicht bereits ausdrücklich in dem für den bzw. die Container zu zahlenden Preis inbegriffen sein, behält sich EVEON das Recht vor, dem Käufer die von EVEON diesbezüglich gezahlten Steuern, Abgaben, Gebühren, (Klarierungs-)Kosten, Bußgelder und sämtliche von EVEON in diesem Zusammenhang aufgewandten (administrativen) Kosten in Rechnung zu stellen, und hat der Käufer EVEON diesbezüglich schadlos zu halten.
Artikel 13 - Anwendbares Recht und Gerichtstand
13.1. Der Vertrag zwischen EVEON und dem Käufer sowie dessen Erfüllung unterliegen niederländischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie Kollisionsnormen sind ausgeschlossen.
13.2. Sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, dem Vertragsbruch oder der Ungültigkeit des Vertrags werden im ersten Rechtszug und unbeschadet des Rechts zur Beschwerde vor dem Bezirksgericht (Rechtbank) Rotterdam, Niederlande, dem zuständigen Richter in Rotterdam vorgelegt. Das Bezirksgericht Rotterdam übt die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Klagen und Anträge bezüglich dieses Vertrags aus, sofern kein zwingendes Recht entgegensteht. EVEON darf von dieser Zuständigkeitsregel abweichen und statt dessen die satzungsgemäße Zuständigkeit anwenden.
Datenschutzrichtlinie
Datenschutz- und Cookie-Richtlinie
Diese Datenschutz- und Cookie-Richtlinie wurde letztmalig am 14. August 2020 aktualisiert.
Die EVEON Containers B.V. ist ein weltweit tätiger Online-Lieferant von neuen und gebrauchten Seecontainern. Wir bieten unseren Kunden den Vorteil, 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche auf die bequemste Art und Weise Container zum besten Preis mit schnellen Lieferzeiten zu erhalten. Wir übernehmen unsere Verantwortung und unsere Kunden können sich stets darauf verlassen, dass wir ihnen jederzeit zum passenden Container verhelfen werden. Wir sind transparent und „straight and forward” ist unser Motto.
Dies bedeutet, dass wir auch hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten unsere Verantwortung in vollem Umfang wahrnehmen. Daher sind wir transparent bei der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten und garantieren, dass die Daten bei uns sicher aufgehoben sind und wir sorgfältig damit umgehen. In dieser Datenschutzerklärung klären wir Sie darüber auf, was wir mit Ihren personenbezogenen Daten tun.
Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? Eveon Containers BV (im Folgenden Eveon genannt) ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Unser Hauptgeschäftssitz befindet sich in Rotterdam in den Niederlanden.
Wenn Sie Fragen bezüglich dieser Datenschutzerklärung, unserer Datenschutzpolitik oder unserer Nutzung von personenbezogenen Daten haben sollten, können Sie uns eine E-Mail an info.deutschland@eveoncontainers.com oder einen Postbrief an folgende Adresse senden:
Eveon Containers BV
Willemskade 18B
3016DL Rotterdam
Niederlande
2. Zu welchem Zweck verarbeitet Eveon Ihre personenbezogenen Daten? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
Erstellung von Profilen und personalisierte Werbeanzeigen Wir können die Daten, die wir von Ihnen über verschiedene Kanäle erhalten, kombinieren. So können wir etwa die Informationen, die wir aufgrund Ihrer Online-Bestellung erfasst haben, mit Informationen verknüpfen, die wir durch akzeptierte Cookies erhalten haben. Diese Daten können wir, sofern Sie sich einverstanden erklärt haben, kombinieren, sodass wir ein Kundenprofil von Ihnen zusammenstellen können. Die Kundenprofile werden anschließend in unterschiedliche Kategorien unterteilt, um Ihre Interessen zu analysieren und Ihnen auf diese Weise ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten zu können, unter anderem durch das Anzeigen von personalisierter Werbung über diverse Kanäle, wie unter anderem Newsletter, unsere Website(s) und Webseiten Dritter.
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nicht zu anderen als den obengenannten Zwecken verarbeiten, es sei denn, Sie haben zuvor Ihre Zustimmung erteilt, die im Rahmen der Vereinbarung, die wir mit Ihnen getroffen haben, erforderlich ist, bzw. wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hierzu berechtigt oder verpflichtet. ** 3. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Eveon?** Wir verarbeiten die folgenden Daten zu den Zwecken, die in dieser Datenschutzerklärung genannt werden:
4. Wessen personenbezogene Daten verarbeitet Eveon? Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Menschen, mit denen wir in einem Kundenverhältnis stehen oder gestanden haben bzw. mit denen wir ein Kundenverhältnis anstreben.Folglich sind dies beispielsweise personenbezogene Daten von:
Wenn eine Organisation in einer Kundenbeziehung zu Eveon steht und personenbezogene Daten von ihren Mitarbeitern an uns weitergibt, ist die Organisation dazu verpflichtet, diese Mitarbeiter hierüber zu informieren. In dieser Datenschutzrichtlinie können diese Personen sehen, wie wir mit ihren personenbezogenen Daten umgehen.
5. Auf welcher Grundlage verarbeitet Eveon personenbezogene Daten? Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten basiert auf einem sogenannten „Rechtsgrund”, wie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschrieben wird. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage von vier möglichen Rechtsgründen:
auf der Grundlage der Erfüllung eines mit Ihnen geschlossenen Vertrags; oder
auf der Grundlage der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung; oder
auf der Grundlage eines von uns verfolgten legitimen Interesses; oder
auf der Grundlage Ihrer Zustimmung.
Erfüllung eines Vertrags Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung eines mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich sind, etwa beim Kauf eines Containers. Ohne diese Daten wären wir nicht in der Lage, unsere Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, zu erfüllen. Die Bearbeitung von Bestellungen und die Bereitstellung von Serviceleistungen fallen unter diesen Rechtsgrund.
Gesetzliche Verpflichtungen Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, um steuerliche und andere gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Legitimes Interesse Wir nutzen personenbezogene Daten zwecks folgender legitimer Interessen:
Zustimmung In den Fällen, in denen die zuvor genannten drei Rechtsgründe nicht anwendbar sein sollten, werden wir Ihre Daten nur dann verwenden, nachdem Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
6. An wen gibt Eveon Ihre personenbezogenen Daten weiter? Wir geben Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter, wenn dies im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, oder wir hierzu aus rechtlichen Gründen verpflichtet oder berechtigt sind. Wie können darüber hinaus Ihre Daten an folgende Unternehmen weitergeben, die diese Daten in unserem Auftrag verarbeiten:
Mit diesen Unternehmen bestehen schriftliche Vereinbarungen über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und darüber, was sie damit tun und nicht tun dürfen.
Darüber hinaus können wir Ihre Daten auch an Dritte weitergeben, die selbst darüber bestimmen können, wie sie mit Ihren Daten umgehen. Wir haben keinen Einfluss auf die Nutzung Ihrer Daten durch diese Dritten, da sie selbst bestimmen, zu welchem Zweck sie diese genau benötigen und an wen sie diese weitergeben. Hierzu können folgende Organisationen zählen:
Zudem geben wir Ihre personenbezogenen Daten auch an staatliche Behörden weiter, sofern dies gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften verlangt wird.
7. Wie lange bewahrt Eveon Ihre Daten auf? Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nicht länger auf, als dies für die Erfüllung der in dieser Datenschutz- und Cookie-Richtlinie genannten Zwecke erforderlich ist.
8. Wie sichern wir Ihre Daten? Eveon ergreift geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um den Missbrauch von und den unautorisierten Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten einzugrenzen. So sorgen wir etwa dafür, dass der Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten auf den erforderlichen Personenkreis beschränkt wird. Der Zugang zu den Daten ist gesichert und unsere Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig überprüft. Darüber hinaus verwenden wir TLS-Zertifikate zwecks sicherer Übertragung Ihrer Daten.
9. Welche Datenschutzrechte haben Sie? Wenn Sie Fragen haben oder wissen wollen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen besitzen, können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Datenschutz- und Cookie-Richtlinie. Auf Grundlage der Datenschutzgesetzgebung haben Sie folgende Rechte:
Achten Sie darauf, immer deutlich anzugeben, wer Sie sind, damit wir sichergehen können, dass wir nicht die Daten einer falschen Person ändern oder löschen.
Anträge auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten werden kostenlos abgewickelt, es sei denn, dies erfolgt übertrieben häufig oder grundlos. Wenn der Zugang nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen kann, wird Eveon ein Datum angeben, an dem die Information bereitgestellt wird. Sollte der Zugang aus irgendeinem Grund verweigert werden, wird Eveon Auskunft darüber geben, warum der Zugang verweigert wurde.
10. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie eine Frage haben oder sich beschweren wollen? Natürlich helfen wir Ihnen auch gern weiter, wenn Sie eine Beschwerde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorzubringen haben. Sollten Sie Fragen haben oder sich beschweren wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an info.deutschland@eveoncontainers.com
Aufgrund der Datenschutzgesetzgebung haben Sie das Recht, eine Beschwerde über unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der niederländischen Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens einzureichen. Zu diesem Zweck können Sie zu dieser Datenschutzbehörde Kontakt aufnehmen: https://autoriteitpersoonsgegevens.nl
11. Änderungen dieser Datenschutz- und Cookie-Richtlinie Wir sind uns bewusst, dass der Datenschutz eine ständige Verantwortung darstellt. Aus diesem Grund werden wir diese Datenschutzerklärung gelegentlich aktualisieren. Daher empfehlen wir Ihnen, diese Datenschutz- und Cookie-Richtlinie regelmäßig zu überprüfen, um sichergehen zu können, dass Sie über diese Änderungen auf dem Laufenden sind.
12. Unsere Kontaktdaten Wenn Sie Fragen über den Schutz Ihrer Daten sowie unsere Datenschutz- und Cookie-Richtlinie haben, können Sie diese per E-Mail an info.deutschland@eveoncontainers.com richten oder per Postbrief an:
Eveon Containers BV Willemskade 18B 3016DL Rotterdam Niederlande
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